bavprotect – Partner für die betriebliche Altersvorsorge
bavprotect ist der Partner von Hanseprotect für die betriebliche Altersvorsorge: Versorgungsordnung, rechtssichere Entgeltumwandlung, digitaler Roll-out und laufende Verwaltung.
bavprotect – betriebliche Altersvorsorge – Inhalte dieser Seite
Spezialwissen zu Direktversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse und arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Strukturierte Beratungsprozesse mit lückenloser Dokumentation – wichtig für Haftungsfragen seit dem BRSG.
Mitarbeiter-Onboarding über Selfservice-Portal, automatisierte Workflows, keine Papierordner mehr.
Klare Service-Level für HR und Mitarbeitende – Anfragen werden zügig und nachvollziehbar bearbeitet.
Ja. Jeder Arbeitnehmer hat seit dem 1.1.2002 einen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Seit dem BRSG müssen Arbeitgeber zusätzlich 15 % Zuschuss leisten, wenn sie Sozialabgaben sparen.
Bestandsverträge werden geprüft und in der Regel beitragsfrei fortgeführt oder – sofern rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll – in die neue Versorgungsordnung überführt. Eine Verschlechterung erworbener Anwartschaften ist ausgeschlossen.
Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der zugesagten Leistung (Subsidiärhaftung nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG) sowie für eine ordnungsgemäße Information der Mitarbeitenden. Eine dokumentierte Beratung und eine saubere Versorgungsordnung reduzieren dieses Risiko deutlich.
bavprotect als Partner von Hanseprotect: rechtssichere bAV mit digitaler Verwaltung, Versorgungsordnung, Roll-out und laufender Betreuung.
Anfrage, Konzeption und Anmeldestrecke laufen direkt über bavprotect. Bestehende Verträge können mitgeprüft werden.
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Auf einen Blick
- Bestehende Verträge, Versorgungsordnung und Prozesse werden geprüft.
- Empfehlung zu Durchführungsweg, Anbieter und Standard-Versorgungsordnung.
- Mitarbeiterkommunikation, Beratungstermine und digitale Anmeldestrecke.
- Laufende Betreuung, Änderungsmanagement und jährliches HR-Review.
- Beratungskosten für Arbeitgeber
- Ist die bAV für Arbeitgeber verpflichtend?
- Was passiert mit bestehenden Verträgen bei einer Neuordnung?
- Welches Haftungsrisiko trägt der Arbeitgeber?
- bavprotect – betriebliche Altersvorsorge | Partner
- Arbeitgeber mit bestehenden bAV-Zusagen, die konsolidiert werden müssen
- Unternehmen ohne strukturierten bAV-Prozess (Haftungsrisiko)
- HR-Teams, die Verwaltung und Beratung auslagern wollen
bavprotect – Partner für die betriebliche Altersvorsorge – das Wichtigste im Überblick
Die betriebliche Altersvorsorge ist arbeitsrechtlich anspruchsvoll: Seit 2002 hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung, der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der Zusage und muss seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Zuschuss auf umgewandelte Beiträge leisten. Ohne saubere Versorgungsordnung entstehen daraus Haftungs- und Dokumentationsrisiken, die oft erst bei Betriebsprüfungen oder beim Ausscheiden von Mitarbeitenden sichtbar werden. bavprotect ordnet zunächst den Bestand, legt Durchführungsweg und Zusageart fest und stellt die laufende Verwaltung auf digitale Prozesse um. Für Mitarbeitende bleibt der Zugang einfach: Portal statt Papierordner, feste Ansprechpartner, nachvollziehbare Werte.
Hintergrund und Vorgehen
Der Einstieg beginnt mit einer Bestandsaufnahme: bestehende Zusagen, Durchführungswege, Zuschussregelungen, Altverträge und deren Dokumentation. Häufig finden sich hier historisch gewachsene Konstellationen, die weder für den Arbeitgeber noch für die Mitarbeitenden vorteilhaft sind.
Anschließend wird eine Versorgungsordnung erstellt, die verbindlich regelt, wer teilnehmen kann, welcher Durchführungsweg gilt, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss ausfällt und wie mit Sonderfällen wie Elternzeit, Krankheit oder Austritt umgegangen wird.
Für Mitarbeitende zählt Verständlichkeit: individuelle Hochrechnungen, digitale Anträge ohne Papier und ein fester Ansprechpartner. Für den Arbeitgeber zählt Rechtssicherheit: dokumentierte Beratung, saubere Meldewege und ein jährliches Review.
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