MediProtect – Versicherung für Arztpraxis und MVZ

MediProtect sichert Arztpraxen, MVZ und Heilberufe ab: Berufshaftpflicht, Praxisausfall, Praxisinhalt, Elektronik, Cyberversicherung und D&O für die Geschäftsführung eines MVZ.

Versicherung Arztpraxis und MVZ – Inhalte dieser Seite

Nein, Ärzte benötigen eine spezielle Berufshaftpflicht, die auch Behandlungsfehler und deren Folgekosten abdeckt.

Sie ersetzt den entgangenen Praxisgewinn, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall Ihre Praxis vorübergehend nicht führen können.

Ja, die Geschäftsführer eines MVZ haften persönlich. Eine D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen bei Managementfehlern.

Eine Cyberversicherung deckt die Kosten bei Datenschutzverletzungen, IT-Forensik, Benachrichtigung betroffener Patienten und mögliche DSGVO-Bußgelder ab.

Die Beiträge variieren je nach Fachrichtung stark – von ca. 1.500 € für Allgemeinmediziner bis über 15.000 € für Chirurgen jährlich. Wir finden den besten Tarif für Ihre Fachrichtung.

Ja, denn die Haftung des Arbeitgebers schützt Sie nicht vollständig. Bei grober Fahrlässigkeit oder Regress haften Sie persönlich. Eine eigene Police gibt zusätzliche Sicherheit.

Mindestens Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung und Praxisausfallversicherung. Bei digitaler Patientenakte empfehlen wir zusätzlich eine Cyberversicherung.

Auf einen Blick

MediProtect – Versicherung für Arztpraxis und MVZ – das Wichtigste im Überblick

Ärztinnen, Ärzte und MVZ tragen eine besondere Haftung: Ein Behandlungsfehler wirkt weit über den Einzelfall hinaus, der Ausfall der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers stoppt die Einnahmen, und Patientendaten unterliegen strengen Datenschutzpflichten. Wir prüfen die Berufshaftpflicht fachrichtungsgenau, dimensionieren die Praxisausfallversicherung nach Ihrem tatsächlichen Praxisgewinn und sichern Medizintechnik und Elektronik gegen Ausfall und Diebstahl ab. Für MVZ kommt die persönliche Haftung der Geschäftsführung hinzu, die über eine D&O-Versicherung abgedeckt wird. Bei digitaler Patientenakte gehört eine Cyberversicherung mit Forensik, Benachrichtigungskosten und Betriebsunterbrechung zum Grundschutz.

Hintergrund und Vorgehen

Am Anfang steht eine Aufnahme der Praxis: Fachrichtung, Eingriffsspektrum, Zahl der Behandlerinnen und Behandler, angestelltes Personal, Medizintechnik, IT-Struktur und Rechtsform. Fachrichtung und Eingriffsspektrum bestimmen maßgeblich die Berufshaftpflicht; Rechtsform und Beteiligungen bestimmen den Bedarf an D&O- und Vermögensschadendeckung.

Die Praxisausfallversicherung bemessen wir am tatsächlichen Praxisgewinn und an den laufenden Fixkosten, nicht an einer Pauschale. Wichtig sind Karenzzeiten, die Definition der Arbeitsunfähigkeit und die Frage, ob Quarantäne oder behördliche Anordnungen mitversichert sind.

Beim Datenschutz prüfen wir, ob die Cyberdeckung Forensik, Wiederherstellung, Benachrichtigung betroffener Patientinnen und Patienten, Betriebsunterbrechung sowie Kosten für Rechtsberatung und Bußgeldverfahren einschließt, soweit versicherbar.

Weitere Branchen: BackProtect, GastroProtect, StartupProtect – oder direkt zur Bedarfsanalyse.