BioProtect – Partner für PKV- und BU-Bedingungsprüfung
BioProtect prüft Bedingungswerke der privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung belegpflichtig: 19 Themenfelder in der Krankenversicherung, 12 Phasen in der Berufsunfähigkeit, Ampelsystematik und Gesamtvotum durch einen Fachprüfer.
BioProtect – PKV- und BU-Bedingungsprüfung – Inhalte dieser Seite
Zahnstaffel, GOÄ-Erstattung, Hilfsmittelkatalog, Krankentagegeld und Beitragsstabilität – jeder Befund mit Fundstelle im Bedingungswerk.
Verweisungsdogmatik, Prognosezeitraum, Anerkennungs- und Nachprüfungsverfahren, Nachversicherung sowie SE-/VSNS-Katalog nach §§ 172–174 VVG.
GRÜN (Faktor 1), GELB (Faktor 0,6), ROT (Faktor 0, Normzitat zwingend) und GRAU für nicht belegbare Kriterien – ohne Zwischenstufen.
Ohne wörtliche Fundstelle keine grüne Bewertung. Rote Befunde werden zwingend mit Rechtszitierung belegt.
Vollständigkeit, Lesbarkeit und Zulässigkeit der Unterlagen feststellen, personenbezogene Angaben auf das Erforderliche reduzieren.
Bewertung entlang des Vertragslebenszyklus – dieselbe Klausel wiegt je Phase unterschiedlich schwer.
Kriterienmatrix mit Ampel, wörtlicher Fundstelle (Paragraf, Absatz, Seite) und Begründung.
Leistungsscore, Beitragsindex und Preis-Leistungs-Kennziffer mit offengelegter Rechenlogik.
RfB-Quote, Verwaltungs- und Abschlusskostenquote, Nettoverzinsung und Solvenzquote im Vergleich zum Marktmedian.
Verdichtete Empfehlung mit roten Befunden, Klärungsaufträgen und Dokumentationsvermerk nach §§ 61, 203 VVG.
Grau heißt: Im vorgelegten Bedingungswerk konnte keine einschlägige Textstelle festgestellt werden. Das Kriterium wird weder zugunsten noch zulasten des Versicherers gewertet, bleibt aus Zähler und Nenner heraus und wird als Klärungsauftrag ausgewiesen.
Bei mehr als zwei roten Befunden in tragenden Kriterien lautet das Votum „nicht empfehlungsfähig ohne Nachbesserung“. Auch fehlende Beitragsdaten oder veraltete Unternehmenskennzahlen führen zu einer offengelegten Datenlücke statt zu einer Aussage.
Bedingungswerk, Tarifbeschreibung, Antragsdokument, Nachträge und Beitragsdaten. Fehlt das maßgebliche Bedingungswerk, wird die Auswertung nicht begonnen, sondern ein Nachforderungshinweis erteilt.
BioProtect (premium-tarife.de) prüft PKV- und BU-Bedingungen belegpflichtig: 19 KV-Themenfelder, 12 BU-Phasen, Ampelsystematik und Gesamtvotum.
Upload der Unterlagen, Prüfstrecke und Beauftragung laufen direkt bei BioProtect (premium-tarife.de). Hanseprotect ordnet das Ergebnis auf Wunsch mit Ihnen ein.
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Auf einen Blick
- 19 Themenfelder im KV-Prüfraster
- Ampelsystematik in vier Stufen
- Belegpflicht statt Werbeaussage
- Pseudonymisierter Einzelfallbezug mit Aktenzeichen und Angabe der Referenzfassung.
- Was bedeutet eine graue Bewertung?
- Wann ergeht kein zustimmendes Votum?
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- BioProtect – PKV- & BU-Bedingungsprüfung | Partner
- Privat Versicherte, die ihren bestehenden Tarif objektiv bewerten lassen wollen
- Interessenten vor Abschluss einer privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherung
- Versicherte mit Beitragsanpassung, die Tarifwechsel nach § 204 VVG prüfen
BioProtect – Partner für PKV- und BU-Bedingungsprüfung – das Wichtigste im Überblick
Bedingungswerke privater Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind lange Rechtstexte, deren Unterschiede sich erst im Leistungsfall zeigen. BioProtect prüft sie deshalb nicht nach Marketingversprechen, sondern belegpflichtig: Jede positive Bewertung braucht eine Fundstelle im Bedingungstext, jede negative einen Rechtsbezug. In der Krankenversicherung werden 19 Themenfelder untersucht, in der Berufsunfähigkeit 12 Phasen von der Antragstellung bis zur Leistungsprüfung. Das Ergebnis wird über eine Ampelsystematik dargestellt und durch einen Fachprüfer freigegeben, bevor es in ein Gesamtvotum einfließt. Hanseprotect nutzt diese Prüfstrecke für Mandantinnen und Mandanten und veröffentlicht ausschließlich freigegebene Ergebnisse.
Hintergrund und Vorgehen
Die Prüfung läuft in festen Schritten ab: Unterlagen der Gesellschaft zusammenstellen, Bedingungswerk auswerten, Fundstellen je Themenfeld belegen, Bewertung nach Punktsystematik, fachliche Freigabe und Gesamtvotum. Erst danach wird ein Ergebnis veröffentlicht oder in eine Empfehlung übernommen.
In der Krankenversicherung reichen die 19 Themenfelder von ambulanten und stationären Leistungen über Zahn, Hilfsmittel, Psychotherapie und Vorsorge bis zu Regelungen für Auslandsaufenthalte, Beitragsanpassung und Tarifwechsel. In der Berufsunfähigkeit werden 12 Phasen betrachtet, unter anderem Antragsfragen, Prognosezeitraum, Verweisung, Nachprüfung und Leistungsdynamik.
Ihre Daten werden pseudonymisiert verarbeitet; eine Werbeansprache durch geprüfte Gesellschaften erfolgt nicht. Das Ergebnis erhalten Sie zusammen mit den zitierten Bedingungsstellen, sodass jede Aussage nachvollziehbar bleibt.
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