Praxisausfallversicherung: Wenn der Arzt ausfällt

Ein Unfall, eine Krankheit – und die Praxis steht still. Warum eine Praxisausfallversicherung für niedergelassene Ärzte unverzichtbar ist.

Das unterschätzte Risiko: Praxisausfall

Als niedergelassener Arzt sind Sie in der Regel nicht nur Mediziner, sondern auch Unternehmer. Ihre Praxis generiert Umsatz, solange Sie behandeln. Fällt der Praxisinhaber aus – sei es durch Krankheit, Unfall oder eine behördlich angeordnete Quarantäne – laufen die Fixkosten weiter, während die Einnahmen einbrechen.

Die Realität zeigt: Das Risiko ist größer als viele denken. Statistisch erleidet jeder fünfte Arzt im Laufe seiner Karriere einen Ausfall von mehr als sechs Wochen. Die finanzielle Belastung kann enorm sein – besonders für Praxen mit Angestellten, laufenden Krediten und hohen Betriebskosten.

Was passiert finanziell bei einem Praxisausfall?

Nehmen wir eine durchschnittliche Einzelpraxis als Beispiel:

| Personalkosten (MFA, Empfang) | 8.000–15.000 € |

| Geräte-Leasing & Kredite | 2.000–5.000 € |

| Versicherungen & Beiträge | 1.500–3.000 € |

| Gesamt Fixkosten | 15.500–31.000 € |

Gleichzeitig fallen die Einnahmen bei einem vollständigen Ausfall auf null. Der Krankengeldbezug über die KV oder private Krankentagegeldversicherungen deckt in der Regel nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten – und beginnt erst nach einer Karenzzeit.

Was leistet die Praxisausfallversicherung?

Die Praxisausfallversicherung springt genau in dieser Situation ein. Sie ersetzt den entgangenen Praxisgewinn abzüglich ersparter Kosten und sichert so die wirtschaftliche Existenz Ihrer Praxis.

- In manchen Tarifen: Schäden an der Praxiseinrichtung (Brand, Wasser)

- Karenzzeit: Meist 14 bis 30 Tage (je kürzer, desto höher die Prämie)

- Leistungsdauer: In der Regel 6 bis 12 Monate

- Versicherte Tagessätze: Zwischen 200 € und 2.000 € pro Tag

- Nachversicherungsgarantie: Anpassung an steigende Praxisumsätze

Praxisausfallversicherung vs. Krankentagegeld

Ein häufiges Missverständnis: Viele Ärzte glauben, mit einer Krankentagegeldversicherung ausreichend abgesichert zu sein. Der Unterschied ist jedoch fundamental:

Krankentagegeld ersetzt Ihr persönliches Einkommen – also den Lebensunterhalt. Es deckt die privaten Lebenshaltungskosten und ist an Ihre persönliche Arbeitsfähigkeit gekoppelt.

Praxisausfallversicherung ersetzt den Praxisgewinn – also die betrieblichen Einnahmen, aus denen Fixkosten, Personal und Kredite bezahlt werden. Beide Policen ergänzen sich und sollten gemeinsam kalkuliert werden.

Worauf Sie bei der Tarifwahl achten sollten

Karenzzeit

Je kürzer die Karenzzeit, desto früher greift der Versicherungsschutz. Eine 14-Tage-Karenz ist ideal, kostet aber mehr als eine 30- oder 42-Tage-Variante. Tipp: Prüfen Sie, wie lange Ihre finanziellen Reserven reichen, und wählen Sie die Karenzzeit entsprechend.

Tagessatz

Der Tagessatz sollte Ihre tatsächlichen Fixkosten widerspiegeln. Kalkulieren Sie sorgfältig: Zu niedrig angesetzte Tagessätze führen im Leistungsfall zu einer Unterdeckung.

Geltungsbereich

Achten Sie darauf, ob die Versicherung auch bei Unfällen im Ausland (z. B. Skiurlaub) leistet und ob Freizeitunfälle eingeschlossen sind.

Nachversicherungsgarantie

Ihre Praxis wächst? Mit einer Nachversicherungsgarantie können Sie den Tagessatz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen – ein wichtiges Merkmal, besonders für junge Praxen.

Steuerliche Behandlung

Die Beiträge zur Praxisausfallversicherung sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, da sie die betriebliche Existenz sichern. Die Leistungen im Schadenfall werden entsprechend als Betriebseinnahmen versteuert. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über die optimale Gestaltung.

Unser Rat: Frühzeitig absichern

Die Praxisausfallversicherung wird – wie jede Pe

Beratung zum Thema „Praxisausfallversicherung: Wenn der Arzt ausfällt“

Ob die hier beschriebenen Punkte auf Ihren Betrieb zutreffen, hängt von Ihrer Tätigkeit, Ihrer Betriebsgröße und Ihren bestehenden Verträgen ab. Hanseprotect prüft als unabhängiger Versicherungsmakler in Hamburg, welche Deckungen im Fall „Praxisausfallversicherung: Wenn der Arzt ausfällt“ tatsächlich greifen, wo Summen zu niedrig bemessen sind und welche Obliegenheiten Sie einhalten müssen, damit der Versicherer im Schadenfall leistet. Die Erstberatung ist kostenfrei und unverbindlich.

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